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von Till Frommann







Hintergrund: Unmoralischer Einkaufsbummel mit wahrgenommenem Rückgaberecht

Er ist kein Krimineller. Behauptet er. Er ist kein Dealer. Erklärt er. Ein großes Missverständnis sei das alles gewesen, mehr nicht.

Es ist so eine Sache mit der Wahrheit vor Gericht, und manchmal wechselt die Wahrheit im Gerichtssaal fast sekündlich. “Wie oft haben Sie mit Ihrem Freund gekifft?”, fragt der Richter. Antwort: “Ich habe nicht mit ihm gekifft.” Erste Nachfrage: “Wirklich nicht?” Erste neue Wahrheit: einmal vielleicht. Nächste Nachfrage: “Ist es vielleicht noch öfter vorgekommen?” Nächste Wahrheit: “Ja, ist es.” Der Richter wird wütend, immer wieder, denn immer wieder ändert sich der geschilderte Ablauf der Tat. Wort für Wort für Wort. Lüge für Lüge für Lüge. “Wischiwaschi”, nennt der Richter das.

Wahrheit kann manchmal ganz schön kompliziert sein.

Der um die zwanzig Jahre alte Angeklagte sitzt ruhig auf seinem Platz, die Hände zusammengefaltet, dabei behauptet er, hyperaktiv zu sein und unruhig und nervös. Ein Grund, um mit dem Kiffen anzufangen sei das gewesen und, natürlich, die Scheidung seiner Eltern. Im Plädoyer wird ihn der Richter als “unreif” bezeichnen.

Ein “Hochkrimineller” sei er, wirft ihm der Richter während der Verhandlung vor. Ein Dealer. “Bin ich nicht”, rechtfertigt sich der Angeklagte. “Doch, sind Sie”, knallt der Richter zurück. “Na gut, dann bin ich halt kriminell.” Außerdem hat er “halt einfach” zwei Kilo Marihuana für 8000 Euro von einem “guten Freund” gekauft, den er beim Besuch einer Drogenberatungsstelle kennen gelernt hat. Einen Großdealer! Wo sonst sollte man solch einen freiberuflich tätigen Geschäftsmann kennen lernen, wenn nicht dort. Er ist “halt einfach” mitgefahren nach Nordrheinwestfalen zu einer Drogenübergabe. Aus, wie er sagt, “Langeweile”.

Der “gute Freund” hatte alles: eine Breitling-Uhr, einen “dicken Benz” und überhaupt viel, viel Geld. “Darauf bin ich neidisch gewesen.” Und deshalb sei er auf das Angebot eingegangen, ihm die zwei Kilo Marihuana abzukaufen. Um damit zu dealen?

Nach der ersten Übergabe fällt dem Angeklagten auf, dass irgend etwas mit der gekauften Ware nicht stimmt. Da sind nicht nur Drogen drin, da ist noch was reingemischt worden. Sand vielleicht. Er ist gelinkt worden, aber kann es bei seinem “guten Freund” umtauschen. Nächste Übergabe, nächstes Problem. Wieder ist er anscheinend übers Ohr gehauen worden. Diesmal sei mit “Staub”, so der Angeklagte, aufgefüllt worden. Ob man einfach so Drogen umtauschen könne, will der Richter wissen. Gibt es ein Rückgaberecht auf Marihuana? “Das ist ein richtig guter Freund gewesen”, lobt der Angeklagte den Großdealer, seinen “guten Freund”.

So geht es die gesamte Verhandlung weiter: Lüge. Nachfrage. Neue Lüge. Neue Nachfrage. Dann womöglich etwas Ähnliches wie die Wahrheit? Im Gerichtssaal sitzen Vater und Großvater des Angeklagten, die ihm etwas zuflüstern wollen – eine weitere Version der Wirklichkeit? Der Richter verweist sie des Raumes, um sie später vielleicht als Zeugen verhören zu können, was er jedoch nicht machen wird.

Wo denn die 8000 Euro seien, die er nach der Rückgabe zurück bekommen haben müsste? Einen Teil habe er dem Vater geliehen, für ein Auto, den anderen habe er verprasst. Was, verdammt, soll man diesem Milchgesicht überhaupt noch glauben?

An der Wand hinter dem Richter sind zur Zierde Hände als Wandbild aufgemalt, unter anderem nehmende und gebende Hände. Die Hände des Angeklagten: immer noch ineinander gefaltet, manchmal gehen sie auseinander, während er Halb-, Mittel- und überhaupt keine Wahrheiten von sich gibt. Sein Verteidiger: ist passiv, keine Hilfe, erklärt während der Verhandlung, dass er sich ebenfalls über ihn “wundert”.

Unreif sei der Angeklagte, erklärt der Richter, labil. Außerdem habe er eine “hervorragende Ausgangsposition” gehabt, um “Großdealer” zu werden. “Sie lügen sich immer wieder etwas in die Tasche”, ermahnt er den Angeklagten, der das Urteil vollkommen ruhig entgegen nimmt. Hat er etwas zur Beruhigung eingenommen? Ein “negatives Bild” habe der Angeklagte abgegeben, erklärt der Richter weiter, was an seiner “Persönlichkeit” liegen könnte. Positiv seien hingegen die einigermaßen geregelten Verhältnisse, in denen der Angeklagte lebt. Die relativ große Chance zum Beispiel, bald wieder einen festen, relativ anständig bezahlten Job zu bekommen. Feste Familienverhältnisse.

Auf Grund dieser lobenswerten Gesamtsituation wohl auch dieses zutiefst menschliche Urteil: eine zweijährige Bewährungszeit. Eine Geldbuße von 6000 Euro, vermutlich, weil das Gericht davon ausgeht, dass er noch irgendwo die 8000 Euro haben und nicht einfach so (ganz, ganz schnell) ausgegeben haben wird. Und vielleicht sogar am Wichtigsten: gemeinnützige Arbeit. Zwei Mal im Jahr wird kontrolliert, ob er wieder Drogen konsumiert hat.

Vielleicht wäre er besser davongekommen, wenn er vollständig und wahrhaftig gebeichtet hätte, wie es wirklich abgelaufen ist, aber es ist so eine Sache mit der Wahrheit – und das nicht nur vor Gericht.